Deutzer Kirmes: Verwaltungsgericht lehnt weiteren Eilantrag auf Teilnahme am Losverfahren der Stadt Köln zur Auswahl des Veranstalters ab
Die Stadt Köln muss keinen weiteren Bewerber an dem Losverfahren zur Auswahl des Veranstalters der Deutzer Kirmes teilnehmen lassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 23. Februar 2024 entschieden und damit einen nur wenige Stunden zuvor erhobenen Eilantrag nach summarischer Prüfung abgelehnt. Tags zuvor war bereits ein vergleichbarer…