Erfolgloser Antrag auf Weiterbeauftragung für das Betreiben einer Teststelle
Nach der geltenden Rechtslage besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung von Dritten für das Betreiben von Teststellen nach der Coronavirus-Testverordnung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte den Eilantrag eines ehemaligen Teststellenbetreibers ab. Dem Antragsteller war eine befristete Beauftragung für das Betreiben einer Teststelle erteilt worden. Kurz vor deren Ablauf am…