Stellenbesetzungsverfahren darf nicht willkürlich abgebrochen werden
Bricht ein Dienstherr ein Besetzungsverfahren für eine Beamtenstelle ab und stellt sich diese Entscheidung als willkürlich dar, ist das Besetzungsverfahren fortzusetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einem Eilantrag einer Stellenbewerberin statt. Die Antragsgegnerin, die Deutsche Telekom AG, hatte ein Stellenbesetzungsverfahren für eine Beamtenstelle mit der Begründung abgebrochen, die…