Rundfunkbeitrag: Keine Befreiung aus Glaubensgründen
Ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalles kann weder auf ein Leistungsverweigerungsrecht noch darauf gestützt werden, das Programm verstoße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab. Die Klägerin begehrte die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen…