Stadt Bottrop muss der Presse Auskunft über die Vermietung von Ladenlokalen und über eine durchgeführte Passantenzählung geben
Die Stadt Bottrop muss einem Pressevertreter Auskunft zu ihrem sog. Zwischenmietprogramm und den Ergebnissen der von ihr beauftragen Passantenfrequenzzählung erteilen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beschlossen. Der Antragsteller ist Journalist und Verleger des Recherchenetzwerks CORRECTIV. Zugleich betreibt er in der Bottroper Innenstadt einen Concept…