Entscheidung zum Heidebogen-Protestcamp – Maßnahmen können nicht vorbeugend verboten werden
Eine Räumung des Heidebogen-Protestcamps durch die Polizei steht derzeit nicht an. Das Verwaltungsgericht Dresden kann von den Versammlungsteilnehmern befürchtete Maßnahmen nicht bereits "vorbeugend" verbieten. Das Gericht hat daher mit Beschluss vom 7. Februar 2023 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich einer am 8. Februar 2023 befürchteten Räumung der Dauerversammlung im…