Kopftuch im Gerichtssaal: Neutralitätspflicht rechtfertigt Ablehnung einer Bewerberin fürs Richteramt
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat bestätigt, dass das Hessische Justizministerium eine Richterbewerberin ablehnen darf, wenn sie in Verhandlungen ein Kopftuch tragen möchte. Die Neutralitätspflicht der Justiz überwiege in diesem Fall die Religionsfreiheit der Bewerberin.