Klage gegen Gebühr für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit im Waffenrecht ohne Erfolg
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Urteil vom 01.03.2024 die Klage gegen eine Gebührenerhebung für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG abgewiesen. Der Kläger ist im Besitz von Springmessern, die seit 2003 verbotene Waffen sind. Für diesen Altbesitz erteilte ihm das Bundeskriminalamt im Jahr 2004 eine…