Gerichtliche Entscheidung über den Eilantrag gegen das Versammlungsverbot am Hambacher Schloss nicht mehr erforderlich
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße muss über den Eilantrag wegen des von der Stadt Neustadt ausgesprochenen Versammlungsverbots am Hambacher Schloss nicht mehr entscheiden, weil die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Die geplante Versammlung soll am 28. Mai 2023 stattfinden. Nachdem diese vom Versammlungsleiter angemeldet worden war, erließ die…