Geothermie „Rhein-Pfalz“: Eilantrag gegen Aufsuchungserlaubnis abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Eilantrag eines Anwohners gegen die Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis „Rhein-Pfalz“ für Tiefengeothermie abgelehnt. Das Gericht sieht in der Verlängerung keine Verletzung privater Rechte. Konkrete Auswirkungen auf Anwohner werden erst im späteren Betriebsplanverfahren geprüft.