Staatsgerichtshof Hessen: Corona-Untersuchungsausschuss war rechtmäßig begrenzt
Der Staatsgerichtshof Hessen hat entschieden, dass die teilweise Ablehnung des Corona-Untersuchungsausschusses durch den Landtag weitgehend verfassungsgemäß war. Nur vier der 43 gestrichenen Fragen hätten zugelassen werden müssen.