Umweltverbandsklage gegen den Bau eines Rad- und Gehwegs an der Landesstraße 545 im Bienwald abgewiesen
Die Klage des südpfälzischen Vereins „Bürgerinitiative Bienwald – für das bessere Verkehrskonzept“ gegen zwei Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau eines Rad- und Gehweges durch Teile des Bienwaldes ist unbegründet. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.