Haltung von Hahn „Big Foot“ im Wohngebiet zu Recht untersagt
Die Stadt Düsseldorf hat Hühnerhaltern in der Tannenhofsiedlung in Düsseldorf-Vennhausen zu Recht aufgegeben, die Haltung des Hahns „Bigfoot“ auf ihrem Grundstück einzustellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt.