OVG Niedersachsen bestätigt Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes im Landkreis Cuxhaven
Das Niedersächsische OVG bestätigt die Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes im Landkreis Cuxhaven. Grundlage sind Rissvorfälle bei Rindern und die Einschätzung des NLWKN, dass alternative Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.