Seelze und Barsinghausen: OVG bestätigt Straßenreinigungsgebühren nach Quadratwurzelmaßstab
Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass die Bemessung von Straßenreinigungsgebühren nach dem Quadratwurzelmaßstab ohne Begrenzungen rechtmäßig ist. Klagen gegen die Satzungen von Seelze und Barsinghausen wurden weitgehend abgewiesen, lediglich in einem Detail zu Seelze für 2021 sah das Gericht eine Lücke.