OVG Hamburg bestätigt Abrechnung von Erschließungsbeiträgen nach tatsächlichen Kosten
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat bestätigt, dass Erschließungsbeiträge auch rückwirkend nach tatsächlichen Kosten abgerechnet werden dürfen. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der 2022 eingeführten Rechtsänderung wies es zurück. Grundstückseigentümer müssen daher mit höheren Abgaben rechnen.