Nur Staatshaftungsanspruch: Keine persönliche Haftung von Ärzten bei Aufklärungsfehlern im Rahmen der Covid-19-Impfung
Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich. Bei etwaigen Aufklärungsfehlern kommen daher nur Staatshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht, nicht aber Schadenersatzansprüche eines Impfgeschädigten gegen die Ärzte persönlich.