OLG Hamm bestätigt Strafbarkeit der SA-Parole „Alles für Deutschland“
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung einer 81-Jährigen bestätigt, die auf einer Kundgebung die SA-Parole „Alles für Deutschland“ gerufen hatte. Die Strafbarkeit dieser Parole ist seit 2006 durch die Rechtsprechung anerkannt.