Umschubsen einer Geschwindigkeitsmessanlage ist strafbar
Wer eine Geschwindigkeitsmessanlage einfach umstößt, um Messungen zu verhindern, begeht eine Straftat – auch wenn das Gerät dabei völlig unbeschädigt bleibt. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm jetzt in einer aktuellen Entscheidung in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen angenommen und die Verurteilung eines Angeklagten bestätigt.