Auszug aus dem Märchen „Die Gänsemagd“ übersendet: Bedrohung mit einem Verbrechen
Eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen (§ 241 Abs. 2 StGB) - hier Totschlag - kann darin liegen, eine E-Mail mit einem entsprechenden Auszug aus einem Märchen (hier: Die Gänsemagd) an den Empfänger zu versenden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Revision des Angeklagten…