Inklusive Schule: Niedersachsen muss Ausgleich für Sekundarstufe II nachbessern
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof erklärt den Ausgleich nach § 1 Abs. 3 InklSchulFinG für verfassungswidrig, da Schulträger der Sekundarstufe II unberücksichtigt bleiben. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2026 eine neue Regelung schaffen.