Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KV) die Vergütung von Corona-Tests während einer Abrechnungsprüfung vorläufig einstellen darf. Ausgangspunkt war das Eilverfahren eines Testzentrums, das gegenüber der KV Forderung von rd. 380.000 € geltend machte. Für Tests im Winter 2021/22 hatte das Unternehmen bereits rd. 220.000…