Sozialhilfeträger muss keine Schäden einer mutwillig zerstörten Mietsache übernehmen
Der 1974 geborene Kläger K bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und laufende Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Er ist Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Mit anderen, insbesondere über dem Kläger wohnenden Mietparteien kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen wegen (tatsächlicher oder vermeintlicher) Lärmbelästigungen. Der Vermieter mahnte K mehrfach ab und kündigte…