Landesarbeitsgericht Köln

Sexismus und Machtmissbrauch: Landesarbeitsgericht Köln spricht Arbeitnehmerin hohe Abfindung zu

Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses wegen schwerer Pflichtverletzungen des Geschäftsführers bestätigt und eine Abfindung von 68.153,80 Euro festgesetzt. Die Klägerin hatte unter anderem wegen sexistischen und willkürlichen Äußerungen sowie Machtmissbrauchs eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt, was die außergewöhnlich hohe Abfindung rechtfertigte.

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Ein Smiley ist im Kennwort der Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl unzulässig

Eine Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl, die in ihrem Kennwort ein  enthält, ist ungültig. Dies hat die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln heute in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden. Fünf Arbeitnehmer eines weltweit tätigen Logistikunternehmens mit einem Betrieb am Flughafen Köln/Bonn und einer weiteren Betriebsstätte im benachbarten Troisdorf hatten die Wahl des 25köpfigen Betriebsrats…

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