Kündigung von Ulrike Guérot durch Universität Bonn wegen Plagiaten wirksam
Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt die Kündigung der Bonner Professorin Ulrike Guérot wegen Plagiatsvorwürfen. Die Richter betonen, dass Verstöße gegen wissenschaftliche Standards den Kernbereich akademischer Integrität berühren und eine Kündigung rechtfertigen.