Ein Smiley ist im Kennwort der Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl unzulässig
Eine Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl, die in ihrem Kennwort ein enthält, ist ungültig. Dies hat die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln heute in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden. Fünf Arbeitnehmer eines weltweit tätigen Logistikunternehmens mit einem Betrieb am Flughafen Köln/Bonn und einer weiteren Betriebsstätte im benachbarten Troisdorf hatten die Wahl des 25köpfigen Betriebsrats…