Justizminister Herbert Mertin: „Ob zum Zweck einer Abschiebung eine Wohnung durchsucht werden darf, entscheiden auch zukünftig die Verwaltungsgerichte!“
In bewährter Weise sollen in Rheinland-Pfalz auch zukünftig die Verwaltungsgerichte für richterliche Anordnungen von Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Abschiebungen zuständig sein. Den Entwurf eines dafür erforderlichen Landesgesetzes hat der Ministerrat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen.