Verkehrsdatenspeicherung wiederbeleben
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute (20. September) in Luxemburg die allgemeine und unterschiedslose Verkehrsdatenspeicherung zwar grundsätzlich für unzulässig erklärt, aber in seinem Urteil begrenzte Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung insbesondere von IP-Adressen zugelassen. Unter anderem kann zum Schutz nationaler Sicherheit, der Bekämpfung schwerer Kriminalität und der Verhütung schwerer Bedrohungen der…