Bundesverwaltungsgericht konkretisiert Anforderungen an das Fortsetzungsfeststellungsinteresse
Ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse kommt in den Fällen der sich typischerweise kurzfristig erledigenden Maßnahmen lediglich bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen in Betracht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.