Transparenz durch Umweltinformationsgesetz
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss erneut darüber entscheiden, ob das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) Zugang zu gewähren hat zu Namen und dienstlichen Kontaktdaten (E-Mail-Adressen und Telefonnummern) von Mitarbeitern von Behörden sowie von Verbänden und Bundestagsfraktionen, die am Verfahren zum Erlass einer Gebührenverordnung beteiligt waren. Das hat…