Nutzungsersatz für Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags löst keine Einkommensteuer aus
Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 07.11.2023 – VIII R 7/21 entschieden. Die miteinander verheirateten Ehegatten schlossen im Jahr 2008 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie ab. Im Jahr 2016…