Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik können steuerlich absetzbar sein
Mit Urteil vom 29.02.2024 – VI R 2/22 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine durch eine Krankheit des Partners veranlasste Präimplantationsdiagnostik (PID) als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.