Privatweg in Zweibrücken bleibt tatsächlich-öffentlicher Weg – OVG lehnt Berufung ab
Die Klage eines Grundstückseigentümers in Zweibrücken, der feststellen lassen wollte, dass seine Privatstraße nicht als tatsächlich-öffentlicher Weg gilt, ist endgültig gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wies den Antrag auf Berufungszulassung ab, weil der Kläger die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt habe.