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Tarifverweis trägt Klage nicht – Fachkrankenschwester scheitert mit Anspruch auf Zulage

Regelungen eines in Bezug genommenen Tarifvertrags gelten auch dann zwingend, wenn an dessen Abschluss eine nicht tariffähige Partei beteiligt war. Die Klage einer Fachkrankenschwester auf Zahlung einer Pflegezulage blieb dennoch erfolglos, da Funktionsbereiche wie das Herzkatheter-Labor nicht unter „Arbeitsplätze in der Pflege“ im Sinne des Tarifvertrags fallen.

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