Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften über Rechenschafts- und Berichtspflichten kommunaler Wählergruppen
Mit Beschluss vom 6. Mai 2025 hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einer unmittelbar gegen gesetzliche Regelungen über Rechenschafts- und Berichtspflichten kommunaler Wählergruppen gerichteten Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben.