Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen: Eigentümer von Nichtwohngrundstücken erfolgreich gegen höhere Hebesätze
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärt höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke in vier NRW-Städten für rechtswidrig. Die Bescheide verletzen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit, da fiskalische Gründe keine Rechtfertigung darstellen.