
Kassel, 22. Mai 2026 (JPD) Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen den Weiterbau der Ortsumgehung der Bundesstraße 49 bei Reiskirchen und Lindenstruth abgelehnt. Ein Biohof hatte beantragt, Vollzugsmaßnahmen auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vorläufig zu untersagen. Der für das Straßenrecht zuständige 10. Senat sah jedoch keine Gründe für die Nichtigkeit des Planfeststellungsbeschlusses.
Das Straßenbauvorhaben betrifft eine rund 4,24 Kilometer lange Ortsumgehung im Landkreis Gießen. Die Trasse soll die Ortsdurchfahrten von Durchgangsverkehr entlasten und die Verkehrsverbindungen auf der B49 verbessern. Der Planfeststellungsbeschluss stammt aus dem Jahr 2016 und ist inzwischen bestandskräftig.
Gericht sieht keine durchgreifenden Mängel bei Verkehrsprognosen
Die Antragstellerin hatte geltend gemacht, die dem Vorhaben zugrunde liegenden Verkehrsprognosen und Entlastungswirkungen seien fehlerhaft. Bereits im Jahr 2024 erhob sie deshalb eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss. Anlass des aktuellen Eilverfahrens war die Ausschreibung weiterer Bauleistungen für einen Wirtschaftsweg.
Der Verwaltungsgerichtshof verwies darauf, dass bereits frühere Entscheidungen des Gerichts keine materiellen Fehler des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt hätten. Verkehrsprognosen seien naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden. Maßgeblich sei nicht, ob sich eine Prognose im Nachhinein vollständig bestätige, sondern ob die Behörde ihren Bewertungsspielraum fehlerfrei ausgeübt habe.
Nach Auffassung des Senats rechtfertigt auch der Zeitablauf keine Annahme, die Bedarfsplanung sei überholt. Eine Nichtigkeit komme nur bei besonders schwerwiegenden und offenkundigen Mängeln in Betracht. Solche Voraussetzungen lägen hier nicht vor. Der Beschluss ist unanfechtbar.


