
Karlsruhe, 22. Mai 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines vom Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilten Angeklagten wegen eines tödlichen Anschlags in Solingen verworfen. Damit ist das Urteil gegen das Mitglied der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ rechtskräftig. Zuvor hatte das Oberlandesgericht eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe verhängt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen hatte sich der Angeklagte die Ideologie des sogenannten „Islamischen Staates“ zu eigen gemacht und einen Anschlag auf ein Stadtfest in Solingen geplant. Am 23. August 2024 tötete er dort drei Menschen durch Messerangriffe und versuchte, weitere Personen zu töten, wobei mehrere Menschen teils schwer verletzt wurden. Ziel der Tat war es, möglichst viele Besucher eines Festes als Repräsentanten der westlichen Gesellschaft zu töten.
Der Bundesgerichtshof stellte nun fest, dass die rechtliche Würdigung durch das Oberlandesgericht keinen Rechtsfehler aufweist. Dies betrifft sowohl den Schuldspruch wegen Mordes und versuchten Mordes in mehreren Fällen als auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte ist damit rechtskräftig verurteilt.




