
Düsseldorf, 19. Mai 2026 (JPD) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 23-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen versuchter mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der 1. Strafsenat setzte die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus und hob den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs auf. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte über den Messenger-Dienst Telegram mit einem mutmaßlichen IS-Mitglied kommuniziert und einen sogenannten Treueeid auf den aktuellen Anführer der Organisation geleistet. Ziel sei gewesen, in die terroristische Vereinigung aufgenommen zu werden. Eine tatsächliche Eingliederung in den IS konnte der Senat jedoch ebenso wenig feststellen wie die Identität des Chatpartners als gesichertes IS-Mitglied. Deshalb blieb es bei einer Verurteilung wegen versuchter Beteiligung.
Gericht sieht keine dschihadistische Radikalisierung
Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung insbesondere, dass der Angeklagte nicht vorbestraft und nach den Feststellungen des Senats nicht dschihadistisch radikalisiert ist. Die Tat sei vielmehr Teil einer kurzen und abgeschlossenen Phase der Faszination für den IS gewesen. Zudem habe der Verurteilte bereits rund neun Monate in Untersuchungshaft verbracht.
In der Folgezeit hatte der Angeklagte gegenüber Dritten mehrfach erklärt, in Syrien den „Märtyrertod“ sterben zu wollen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten beantragt. Die Verteidigung hatte sich für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie die Aussetzung zur Bewährung ausgesprochen.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen III-1 St 2/25 geführt.




