OLG München verurteilt IS-Rückkehrerin zu vier Jahren Haft

München, 18. Mai 2026 (JPD) Das Oberlandesgericht München hat eine 46-jährige Frau wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) sowie wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des 8. Strafsenats war die Angeklagte 2014 mit ihren drei minderjährigen Kindern nach Syrien ausgereist, um sich ihrem bereits dort lebenden Ehemann anzuschließen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

OLG München bewertet Unterstützung des IS als mitgliedschaftliche Beteiligung

Nach Überzeugung des Senats lebte die Angeklagte zunächst mit ihrer Familie in Raqqa im Herrschaftsgebiet des IS. Nachdem ihr erster Ehemann 2015 bei einem Selbstmordanschlag ums Leben gekommen war, heiratete sie einen weiteren IS-Kämpfer und bekam 2017 ein weiteres Kind. Die Familie zog später mit den Rückzugslinien der Organisation weiter, bis sich die Angeklagte 2019 den Koalitionstruppen ergab und in das Lager Al Hol gebracht wurde.

Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagte die terroristische Vereinigung unter anderem durch Haushaltsführung für ihre kämpfenden Ehemänner sowie durch die ideologische Erziehung ihrer Kinder unterstützt habe. Zudem habe sie eine Kalaschnikow besessen, sich im Umgang mit der Waffe schulen lassen und versucht, ihre Schwester über Chatnachrichten für den IS zu gewinnen. Durch das Leben im Kriegsgebiet und in Lagern habe sie ihre Kinder wissentlich erheblichen Gefahren für deren körperliche und psychische Entwicklung ausgesetzt.

Der Senat stützte sich unter anderem auf die geständige Einlassung der Angeklagten, verlesene Chatnachrichten, IS-Listen sowie Fotos der Kinder mit Waffen und Symbolen der Organisation. Auch Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten flossen in die Beweiswürdigung ein. Rechtlich wertete das Gericht den Sachverhalt als mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht in drei Fällen.

Strafmildernd berücksichtigte das Gericht insbesondere das Geständnis der Angeklagten sowie ihre fehlenden Vorstrafen. Strafschärfend wirkten sich die lange Dauer der Mitgliedschaft im IS sowie die Gefährdung der drei Kinder aus. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

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