
Mainz, 15. Mai 2026 (JPD) Die Präsidentinnen und Präsidenten der 14 deutschen Landessozialgerichte haben bei ihrer Jahreskonferenz in Mainz über aktuelle rechtspolitische Entwicklungen und Reformvorhaben beraten. An dem Treffen vom 11. bis 13. Mai nahmen auch die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Dr. Christine Fuchsloch, sowie Vertreterinnen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teil. Gastgeber war der Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz, Dr. Stephan Gutzler.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen neben der Geschäftsentwicklung und Personalsituation in der Sozialgerichtsbarkeit mehrere gesetzgeberische Vorhaben. Die Konferenz begrüßte ausdrücklich die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene Verlagerung bestimmter Rechtsgebiete von der Verwaltungs- in die Sozialgerichtsbarkeit. Betroffen sind unter anderem Verfahren zu Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss sowie der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII.
Sozialgerichte beraten über Verfahrensbeschleunigung und Zuständigkeiten
Angesichts steigender Fallzahlen diskutierten die Präsidentinnen und Präsidenten zudem Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung. Erörtert wurde auch eine Ausweitung der erstinstanzlichen Zuständigkeiten der Landessozialgerichte in Verfahren des Krankenversicherungsrechts mit Bedeutung für zahlreiche Betroffene.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Justiz. Die Konferenz sprach sich dafür aus, die Gerichte zeitnah mit rechtssicheren und rechtskonformen KI-Anwendungen auszustatten. Hintergrund seien unter anderem zunehmende Belastungen durch umfangreiche Schriftsätze einzelner Verfahrensbeteiligter. Zur Entwicklung geeigneter Lösungen wurde eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet.
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte findet jährlich statt und wird jeweils von einem anderen Gericht ausgerichtet. Die nächste Tagung soll 2027 in Nordrhein-Westfalen stattfinden.





