Corona-Testzentren: Betreiberin muss über vier Millionen Euro zurückzahlen

Düsseldorf, 11. Mai 2026 (JPD) Eine Betreiberin mehrerer Corona-Testzentren muss mehr als vier Millionen Euro an bereits ausgezahlten Vergütungen zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass die Betreiberin die Dokumentationspflichten der Coronavirus-Testverordnung nicht erfüllt habe und deshalb keinen Anspruch auf Vergütung der zwischen Juli 2021 und April 2023 durchgeführten Tests habe. Die Klage gegen entsprechende Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein blieb weitgehend ohne Erfolg.

Die Klägerin betrieb Testzentren in Düsseldorf, Leverkusen und Solingen. Nach der seit dem 1. Juli 2021 geltenden Coronavirus-Testverordnung mussten Teststellenbetreiber eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der getesteten Person oder ihres gesetzlichen Vertreters über die Durchführung des Tests dokumentieren. Nach Feststellung des Gerichts hatte die Klägerin solche Nachweise nicht erhoben. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein forderte daraufhin ausgezahlte Vergütungen in Höhe von 4.032.692,15 Euro zurück und setzte offene Auszahlungen auf null Euro fest.

Das Gericht hielt die Dokumentationspflicht für rechtmäßig und verhältnismäßig. Angesichts der hohen staatlichen Ausgaben für Corona-Testungen sei eine nachträgliche Kontrolle der Mittelverwendung von erheblicher Bedeutung, insbesondere zur Verhinderung betrügerischer Abrechnungen. Das Interesse an einer überprüfbaren Testdurchführung überwiege daher das Vergütungsinteresse der Klägerin. Auch ein weiterer geltend gemachter Zahlungsanspruch über 238.900,35 Euro bestehe nicht.

Gericht begrenzt Rückforderung bei Verwaltungskosten

Teilweise Erfolg hatte die Klage lediglich hinsichtlich bereits einbehaltener Verwaltungskosten. Nach Auffassung der Kammer durfte die Kassenärztliche Vereinigung diese Beträge nicht zurückfordern, da sie nicht im Sinne der Verordnung ausgezahlt worden seien. Von der Rückforderung ausgenommen bleibt daher ein Betrag von 93.046,10 Euro.

Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu Rückforderungen gegen Corona-Testzentren. Derzeit sind dort noch 48 weitere Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von rund 23 Millionen Euro anhängig. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster gestellt werden. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 29 K 1788/24.

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