Abschiebungsschutz für syrischen Verurteilten rechtmäßig aufgehoben

Düsseldorf, 24. April 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Aufhebung des Abschiebungsschutzes für einen syrischen Staatsangehörigen bestätigt. Die 17. Kammer wies den Eilantrag gegen den Widerrufsbescheid des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab und erklärte die Entscheidung für rechtmäßig. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der Mann war vom Oberlandesgericht Stuttgart zu acht Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie weiterer in Syrien begangener Straftaten verurteilt worden.

Abschiebungsschutz nach veränderter Lage in Syrien widerrufen

Das Gericht stellte darauf ab, dass das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Entscheidung das Bleibeinteresse des Antragstellers überwiege. Der ursprünglich 2017 gewährte Schutz war wegen des damaligen Bürgerkriegs in Syrien festgestellt worden. Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 habe sich die maßgebliche Lagebewertung jedoch grundlegend verändert, sodass Rückkehrern regelmäßig keine relevanten Gefahren mehr drohten. Auch familiäre Bindungen in Deutschland führten zu keiner anderen Bewertung.

Weitere individuelle Gründe gegen eine Rückkehr sah das Gericht nicht. Der 44 Jahre alte, arbeitsfähige und gesunde Antragsteller könne auch unter Berücksichtigung der aktuellen Lage und bestehender Rückkehr- und Hilfsprogramme sein Existenzminimum in Syrien sichern. Dies gelte nach gerichtlicher Prognose auch im Falle einer gemeinsamen Rückkehr mit seiner Ehefrau und den vier Kindern, die über Schutztitel in Deutschland verfügen.

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