Sachverständige unterstützen Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht

Berlin, 4. Mai 2026 (JPD) Die geplante Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht ist in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages auf breite Zustimmung von Sachverständigen gestoßen. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erweiterung digitaler Beurkundungsverfahren, zur Einführung des digitalen Führungszeugnisses sowie zur Verlängerung der Rehabilitierungsfrist für benachteiligte Soldatinnen und Soldaten.

Experten loben Ausweitung der notariellen Online-Verfahren

Der Entwurf sieht vor, bereits bestehende Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht zu erweitern und weitere notarielle Vorgänge ohne Präsenztermin zu ermöglichen. Zudem soll das Führungszeugnis künftig digital abrufbar sein. Ergänzend enthält das Vorhaben Änderungen im Bundes- und Gewerbezentralregister, Anpassungen im Zeugenschutz sowie eine Verlängerung der Antragsfrist für die Rehabilitierung wegen früherer Benachteiligungen aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität um fünf Jahre.

Der Deutsche Notarverein begrüßte die gezielte Erweiterung der Online-Verfahren. Diese beschränke sich auf Vorgänge, die strukturell mit bereits digitalisierten Verfahren vergleichbar seien, und wahre das Schutzniveau der vorsorgenden Rechtspflege. Auch werde die Digitalisierung dort genutzt, wo sie praktische Vorteile biete, ohne die Rechtssicherheit zu beeinträchtigen.

Mehrere Sachverständige betonten zugleich die Bedeutung konsensualer Rechtsgeschäfte für digitale Beurkundungen. Zwar verbesserten Online-Verfahren die Effizienz, jedoch sei die Wahrnehmung nonverbaler Hinweise im digitalen Raum eingeschränkt. Dies sei insbesondere bei Verträgen mit gegenläufigen Interessen von Bedeutung.

Positiv bewerteten Wissenschaft und Praxis die Einordnung des Gesetzentwurfs als weiteren Schritt der Digitalisierung des Beurkundungs- und Registerrechts. Die notarielle Beurkundung bleibe auch digital ein zentrales Element der Rechtssicherheit, während digitale Verfahren die bestehenden Sicherungsmechanismen ergänzten.

Kritisch angemerkt wurde punktueller Erweiterungsbedarf, insbesondere bei der Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen und bei Umwandlungsvorgängen. Aus Sicht einzelner Sachverständiger sei kein sachlicher Grund ersichtlich, diese von Online-Verfahren auszunehmen, sofern alle Beteiligten einverstanden seien.

Die Bundesnotarkammer bewertete den Entwurf als maßvolle Erweiterung und verwies auf zusätzliche Digitalisierungsschritte, etwa bei Stiftungsregistereintragungen und Vollmachten. Ziel sei ein „One-Stop-Shop“-Ansatz im Gesellschaftsrecht, der auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärken könne.

Auch der Deutsche Anwaltverein begrüßte die Reform grundsätzlich, forderte jedoch eine weitergehende Vereinheitlichung der Verfahren. Der derzeitige Mischzustand zwischen digitalen und analogen Abläufen sei für die Praxis schwer nachvollziehbar.

Das Bundesamt für Justiz befürwortete zudem die geplante digitale Ausgabe von Führungszeugnissen. Die derzeitige Papierform entspreche nicht mehr den Erwartungen an moderne Verwaltungsleistungen, während die gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsstandards gewahrt blieben.

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