
München, 30. April 2026 (JPD) Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen 22-jährigen türkischen Staatsangehörigen unter anderem wegen versuchten Mordes in 23 Fällen, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und unerlaubten Führens einer Schusswaffe erhoben. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Landgericht Augsburg.
Anklage wegen Schüssen auf Fahrzeuge an der B 16 bei Dillingen
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 9. bis 11. September 2025 an der Bundesstraße 16 bei Dillingen an der Donau aus dem Fahrbahnrand heraus mit einem Luftgewehr auf vorbeifahrende Fahrzeuge geschossen zu haben. Insgesamt sollen 23 Schüsse auf willkürlich ausgewählte Autos abgegeben worden sein. Ziel der Taten soll es gewesen sein, die Fahrzeugführer zu gefährlichen Fahrmanövern zu veranlassen, die zu schweren Unfällen hätten führen können.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden erschraken die Fahrer zwar durch die Schüsse und reagierten teilweise mit Brems- oder Ausweichmanövern, konnten jedoch die Kontrolle über ihre Fahrzeuge behalten. Unfälle oder Personenschäden traten nicht ein. An den Fahrzeugen entstanden Sachschäden in Höhe von insgesamt mehr als 33.000 Euro.
Die Generalstaatsanwaltschaft München, die als Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus tätig ist, übernahm das Verfahren Ende September 2025. Grundlage waren Hinweise auf einen möglichen extremistischen Hintergrund. Der Angeschuldigte soll nach Ermittlungen mit dem sogenannten „Islamischen Staat“ sympathisiert und terroristische Anschläge glorifiziert haben. Als Tatzeitpunkt soll er gezielt den 11. September beziehungsweise dessen Umfeld gewählt haben.
Der Mann wurde am 13. September 2025 in Tatortnähe festgenommen und befindet sich aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.





