
Berlin, 29. April 2026 (JPD) Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt beschlossen. Vorgesehen sind höhere Strafrahmen, erweiterte Ermittlungsbefugnisse sowie strengere Geldbußen für Unternehmen. Der Entwurf dient zugleich der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt.
Umweltstrafrecht: Bundesregierung verschärft Sanktionen und Ermittlungsbefugnisse
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei besonders schweren Umweltstraftaten künftig deutlich höhere Freiheitsstrafen möglich sind. In Fällen mit katastrophalen Folgen, etwa bei großflächigen Umweltschäden, soll eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten. Bei banden- oder gewerbsmäßig begangenen Umweltstraftaten, insbesondere im Abfall- und Radioaktivitätsbereich, wird ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen. Ziel ist eine bessere Erfassung organisierter Umweltkriminalität.
Zudem sollen Strafverfolgungsbehörden bei schweren Umweltstraftaten erstmals verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung einsetzen können. Dies soll insbesondere die Bekämpfung organisierter Strukturen im Umweltstrafrecht verbessern. Die Anpassung erfolgt durch Änderungen der Strafprozessordnung und soll die Ermittlungsinstrumente erweitern.
Auch das materielle Umweltstrafrecht wird erweitert. Künftig soll das sogenannte Ökosystem als eigenständiges Schutzgut berücksichtigt und gesetzlich definiert werden. Darüber hinaus sollen auch Energieformen wie Lärm, Wärme oder Strahlung ausdrücklich als strafrechtlich relevante Immissionen erfasst werden. Ergänzend wird die strafrechtliche Verantwortung für das Inverkehrbringen umweltschädlicher Produkte ausgeweitet.
Für Unternehmen sind deutlich höhere Geldbußen vorgesehen. Im Ordnungswidrigkeitenrecht soll der Höchstbetrag bei vorsätzlichen Straftaten von zehn auf 40 Millionen Euro steigen, bei fahrlässigen Taten auf 20 Millionen Euro. Zudem werden Kriterien der Bußgeldbemessung gesetzlich präzisiert. Auch im Nebenstrafrecht sind strengere Sanktionen vorgesehen, etwa beim illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen.
Der Entwurf umfasst zudem Änderungen im Modernisierungs- und Zustellungsrecht sowie Anpassungen an EU-Vorgaben. Nach dem Kabinettsbeschluss wird die Vorlage an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet.





