Versuchte Tötung in München: Gericht weist Beschuldigten nach Messerangriff in Psychiatrie ein

München, 22. April 2026 (JPD) Das Landgericht München I hat die Unterbringung eines 40-jährigen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die 19. Große Strafkammer (Schwurgericht) traf die Entscheidung nach viertägiger Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags.

Schuldunfähigkeit und Unterbringung nach § 63 StGB

Nach den Feststellungen des Gerichts griff der an einer chronischen paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie leidende Mann im April 2025 in seiner Wohnung in München-Bogenhausen seinen Mitbewohner mit einem Küchenmesser an. In der irrigen Annahme, von einem Fremden angegriffen zu werden, stach er auf den Geschädigten ein und versuchte mehrfach nachzusetzen. Das Opfer erlitt Verletzungen am Oberkörper und an der Hand, konnte sich jedoch ins Treppenhaus retten und dem Beschuldigten im Gerangel das Messer abnehmen.

Der Beschuldigte räumte die Tat ein und gab an, sich verfolgt gefühlt zu haben. Ihm sei bewusst gewesen, dass die Angriffe tödlich hätten enden können. Seine Angaben wurden durch die Aussage einer Nachbarin gestützt, bei der der Geschädigte Zuflucht suchte.

Das Gericht wertete das Geschehen als rechtswidrigen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Zugleich stellte es fest, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung schuldunfähig war und das Unrecht der Tat nicht einsehen konnte. Eine Bestrafung schied daher aus.

Stattdessen ordnete das Gericht die Unterbringung nach § 63 StGB an, da weiterhin erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien. Die Maßregel dient dem Schutz der Allgemeinheit sowie der Behandlung des Beschuldigten und ist grundsätzlich nicht befristet. Zudem wurde die Fortdauer der vorläufigen Unterbringung angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig, da weder der Beschuldigte noch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben.

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