Ermittlungen nach Nachbildung von KZ-Torbogen und Ofen am Finanzamt Eggenfelden

München, 21. April 2026 (JPD) Die Generalstaatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen übernommen. Die Ermittlungen richten sich gegen einen 33-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Grundlage ist ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Landshut im Zusammenhang mit zwei Holzskulpturen am Finanzamt Eggenfelden.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Mitte März 2026 im Eingangsbereich des Finanzamts einen rund drei mal vier Meter großen hölzernen Torbogen errichtet zu haben. Dieser soll in Gestaltung und Symbolik einem Tor eines nationalsozialistischen Konzentrationslagers entsprochen haben und unter anderem den Schriftzug „Arbeit macht frei“ sowie Hakenkreuze getragen haben.

Ermittlungen wegen NS-Symbolik und Holocaust-Bezug im öffentlichen Raum

Weiter soll der Beschuldigte in der Nacht zum 13. April 2026 eine weitere Holzskulptur im Eingangsbereich errichtet haben. Diese sei einem Vergaserofen eines Vernichtungslagers aus der NS-Zeit nachempfunden gewesen und als Kamin gestaltet worden. Auch hierbei sollen Hakenkreuze sowie die Aufschrift „Zyklon B, SS-kaliert“ angebracht worden sein.

Die Generalstaatsanwaltschaft bewertet beide Vorgänge als Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a Strafgesetzbuch. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Weitere Angaben werden mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht gemacht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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