
Berlin, 17. April 2026 (JPD) Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Stadt Rheinsberg untersagt, bestimmte Äußerungen ihres Bürgermeisters über zwei Privatpersonen zu verbreiten oder aufrechtzuerhalten. Mit zwei Beschlüssen gaben die Richter den Beschwerden der Antragsteller gegen vorangegangene Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam im Wesentlichen statt. Zugleich verpflichtete das Gericht die Stadt zur Unterlassung entsprechender Aussagen sowie zur Löschung eines veröffentlichten Videos.
OVG Berlin-Brandenburg setzt Grenzen amtlicher Äußerungen des Bürgermeisters von Rheinsberg
Der 12. Senat stellte fest, dass die streitgegenständlichen Aussagen dem Bürgermeister in amtlicher Funktion zuzurechnen seien und damit der Stadt Rheinsberg als Antragsgegnerin. Untersagt wurde unter anderem die Behauptung, ein Antragsteller habe dem Bürgermeister „mehrfach gedroht“ oder ihm sei durch dessen Umfeld „aufgelauert“ worden, verbunden mit der Äußerung, er solle „endlich mal [seine] Schnauze halten“. Ebenso untersagt ist die Aussage, ein weiterer Antragsteller müsse sich im Zusammenhang mit einer Zahlung von 500.000 Euro durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin für das Asylheim Flecken Zechlin den Vorwurf der Untreue gefallen lassen.
Darüber hinaus hat die Stadt das am 26. Oktober 2025 veröffentlichte Video „1 Million veruntreut? Anzeige ist raus!“ vom YouTube-Kanal des Bürgermeisters zu entfernen. Nach Auffassung des Gerichts überschritten die Äußerungen die Grenzen des bei amtlichen Stellungnahmen geltenden Sachlichkeitsgebots. Einem Amtsträger sei es in amtlicher Funktion nicht erlaubt, rechtswidriges Verhalten Dritter nahezulegen oder zu unterstellen; die Meinungsfreiheit greife insoweit nicht. Die Beschlüsse vom 15. April 2026 sind unanfechtbar.




