
Hamburg, 17. April 2026 (JPD) Das Landgericht Hamburg hat zwei umstrittene Äußerungen des Physikers Roland Wiesendanger über den Virologen Christian Drosten untersagt. Die Pressekammer gab der Hauptsacheklage Drostens vollumfänglich statt und bestätigte damit frühere Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz. Gegenstand waren Aussagen aus einem Interview des Magazins „Cicero“ aus dem Jahr 2022 zum Ursprung des Coronavirus.
Gericht sieht Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Nach Auffassung des Gerichts stellen beide Äußerungen unzulässige Tatsachenbehauptungen dar. Die Aussage, Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt getäuscht, betreffe eine innere Tatsache und sei dem Beweis zugänglich. Eine entsprechende Täuschung habe sich jedoch nicht feststellen lassen, da Drosten sich durchgehend gegen die Annahme eines Laborursprungs des Virus ausgesprochen habe.
Auch die Behauptung, die Initiative „Scientists for Science“ habe eine uneingeschränkte virologische Forschung angestrebt, bewertete das Gericht als unwahr. Nach den Feststellungen der Kammer zielte die Initiative vielmehr darauf ab, Risiken auch durch regulatorische Maßnahmen zu begrenzen. Beide Aussagen verletzten daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht Drostens und begründeten einen Unterlassungsanspruch.
Bereits im Jahr 2022 hatte die Pressekammer die Äußerungen im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt, was durch das Hanseatisches Oberlandesgericht bestätigt wurde. Mit dem nun ergangenen Urteil in der Hauptsache bleibt das Verbot bestehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.





