
Berlin, 14. April 2026 (JPD) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgelegt. Ziel ist die Umsetzung europäischer Vorgaben sowie eine Stärkung des Diskriminierungsschutzes. Der Entwurf wurde an Länder und Verbände versandt; Stellungnahmen sind bis zum 17. April 2026 vorgesehen.
AGG-Reform stärkt Fristen, Schutzbereiche und Rechtsdurchsetzung
Kern der Reform ist eine Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von bislang zwei auf künftig vier Monate. Zudem sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote angepasst werden, insbesondere durch eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes beim Merkmal Geschlecht über sogenannte Massengeschäfte hinaus. Damit soll auch ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission adressiert werden.
Darüber hinaus ist eine Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung über den Arbeitsplatz hinaus vorgesehen, etwa auf den Wohnungsmarkt oder Dienstleistungen. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll gestärkt werden, unter anderem durch ein neues Streitschlichtungsverfahren sowie erweiterte Mitwirkungsrechte in Gerichtsverfahren.
Weitere Änderungen betreffen die Anpassung der sogenannten Kirchenklausel an die Rechtsprechung sowie Klarstellungen zur Rechtsanwendung, etwa beim Diskriminierungsmerkmal „Lebensalter“ und beim Schutz von Schwangerschaft und Mutterschaft. Das AGG gilt seit 2006 und regelt den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften.





