
Stuttgart, 7. April 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen nach einem tödlichen illegalen Autorennen bestätigt. Die Klage gegen die Verfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart blieb erfolglos. Der 23-Jährige war wegen Mordes und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden.
Gericht bejaht überwiegendes Ausweisungsinteresse
Ausgangspunkt war ein Unfall im Februar 2023 in Heilbronn, bei dem der Kläger mit rund 100 km/h ein Fahrzeug rammte. Der Fahrer, ein Familienvater, starb noch am Unfallort, drei weitere Insassen wurden schwer verletzt. Nach Auffassung des Gerichts handelte der Kläger trotz erkannter Gefahren rücksichtslos und mit erheblich gesteigerter Risikobereitschaft.
Das Gericht stellte fest, dass das öffentliche Interesse an der Ausweisung das persönliche Bleibeinteresse des Klägers überwiegt. Zwar habe dieser sein gesamtes Leben in Deutschland verbracht, Reue gezeigt und im Strafvollzug Fortschritte gemacht. Gleichwohl bestehe weiterhin eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da die Ursachen seines Verhaltens nicht aufgearbeitet seien und er bereits zuvor durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen sei.
Auch die Abschiebungsandrohung sowie das verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbot von acht Jahren wurden als rechtmäßig bestätigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist möglich.



