
Erfurt, 24. März 2026 (JPD) Das Bundesarbeitsgericht hat im Rahmen seines Jahrespressegesprächs die Zahlen des Jahres 2025 vorgestellt. Die Präsidentin Inken Gallner präsentierte den Jahresbericht in einer hybriden Veranstaltung. Im Berichtsjahr gingen insgesamt 1.064 Verfahren ein, darunter 268 Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren sowie 703 Nichtzulassungsbeschwerden. Erledigt wurden 1.185 Verfahren, während am Jahresende noch 405 Verfahren anhängig waren.
Die Erfolgsquote bei Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren lag bei 32,88 Prozent. Demgegenüber belief sich die Erfolgsquote bei Nichtzulassungsbeschwerden auf 2,8 Prozent. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren verringerte sich deutlich auf fünf Monate und sechs Tage, nachdem sie im Vorjahr noch bei acht Monaten und 26 Tagen gelegen hatte.
Entwicklung der Rechtsprechung und europarechtliche Einflüsse
Präsidentin Gallner hob zudem die Bedeutung der europäischen Rechtsprechung für die nationale Arbeitsgerichtsbarkeit hervor. Als Beispiele nannte sie Folgeentscheidungen zu Vorabentscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Verfahren Lufthansa CityLine und KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation. Diese hätten die nationale Rechtsprechung maßgeblich beeinflusst.
Das Bundesarbeitsgericht setzte diese Rechtsprechungslinie in mehreren Entscheidungen fort. Der Achte Senat stellte bereits im Dezember 2024 Verstöße einer tariflichen Regelung gegen Diskriminierungsverbote fest. Der Fünfte Senat bestätigte diese Linie im November 2025 und entschied, dass Teilzeitbeschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge haben. Auch im Befristungsrecht stellte der Sechste Senat im November 2025 klar, dass diskriminierende tarifliche Regelungen zur Nichtigkeit führen können und betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf Gleichbehandlung haben.
Gallner betonte zudem die Bedeutung des europäischen Gerichtsverbunds für die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts. Die zunehmende unionsrechtliche Prägung nationaler Entscheidungen spiegele sich auch im fachlichen Austausch wider. Das nächste Europarechtliche Symposion des Bundesarbeitsgerichts ist für den 11. und 12. Juni 2026 in Erfurt geplant.


