
Stuttgart, 20. März 2026 (JPD) Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat einen 47-jährigen Angeklagten wegen Mordes an einer Frau aus Sindelfingen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Darüber hinaus muss er an die Kinder der Getöteten ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen sowie Beerdigungs- und Überführungskosten in die Mongolei erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Mord in Sindelfingen: Heimtückische Tat durch die 1. Große Strafkammer festgestellt
Nach den Feststellungen der 1. Großen Strafkammer lauerte der Angeklagte der Frau am 23. Februar 2025 in einem Waldstück nahe ihrer Arbeitsstelle auf. Zuvor hatte er eine Straßenlaterne beschädigt und sich in dem dunklen Bereich im Gebüsch versteckt. Als die Frau auf ihrem E-Scooter vorbeifuhr, griff er sie überraschend an und tötete sie durch massive Gewalteinwirkung gegen den Hals. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an.
Der Angeklagte legte den Leichnam in einen Amphibiendurchlass in der Nähe, wo er erst drei Monate später gefunden wurde. Die 1. Große Strafkammer führte ein Indizienverfahren durch und hatte nach eigener Bewertung „nicht die geringsten Zweifel“ an der Täterschaft. Eine zentrale Rolle spielte die Auswertung von Mobilfunk-Standortdaten, die belegten, dass sich der Angeklagte bereits an den beiden Tagen vor der Tat mehrfach über Stunden am Tatort aufgehalten hatte. Ein konkretes Motiv konnte das Gericht nicht feststellen, jedoch bestand eine persönliche Bekanntschaft zwischen dem Angeklagten und der Getöteten.



