
Stuttgart, 18. März 2026 (JPD) Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 38-jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Angeklagte war nach den Feststellungen des 7. Strafsenats als hauptamtlicher Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in verschiedenen Leitungsfunktionen in Deutschland tätig. Das Urteil erging unter dem Vorsitz von Manuela Haußmann und ist noch nicht rechtskräftig.
PKK-Kadertätigkeit in mehreren Regionen Deutschlands
Nach den Feststellungen leitete der Angeklagte zwischen 2021 und 2025 nacheinander PKK-Gebiete in Freiburg, Darmstadt, Berlin und Stuttgart sowie überregional organisierte Sektoren. Zu seinen Aufgaben gehörten die Organisation von Veranstaltungen, das Einwerben von Finanzmitteln sowie die Rekrutierung von Anhängern. Zudem stand er in regelmäßigem Kontakt mit der Europaführung der Organisation.
Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten und wird von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung eingestuft. Sie verfolgt politische Ziele in kurdischen Siedlungsgebieten und unterhält hierfür auch militärische Strukturen. Der Senat stützte seine Überzeugung unter anderem auf Zeugenaussagen sowie Erkenntnisse aus Observationen und Telekommunikationsüberwachung.
Der Angeklagte befindet sich seit März 2025 in Untersuchungshaft, deren Fortdauer das Gericht angeordnet hat. Gegen das Urteil können sowohl der Verurteilte als auch die Generalstaatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.


