Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz verzeichnet erneut steigende Asylverfahren

Koblenz, 18. März 2026 (JPD) Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz hat 2025 erneut deutlich steigende Verfahrenseingänge verzeichnet, insbesondere im Asylbereich. Dies betrifft sowohl die Verwaltungsgerichte als auch das Oberverwaltungsgericht. Präsident Prof. Dr. Lars Brocker erklärte, dass angesichts hoher Bestände beim BAMF und bevorstehender Überprüfungsentscheidungen, insbesondere zu Syrien, auch 2026 keine Entlastung zu erwarten sei.

Moderate Personalverstärkungen am Verwaltungsgericht Trier und der zum 1. Januar 2026 eingerichtete zweite spezialisierte Asylsenat am Oberverwaltungsgericht zeigen jedoch Wirkung. So konnten die Bestände innerhalb von zwei Monaten von 637 auf 516 Verfahren reduziert werden. Brocker betonte, dass Rechtsklarheit für Bleiberechte in der Regel erst nach Abschluss der zweiten Instanz besteht und schnelle Entscheidungen sowohl im öffentlichen Interesse als auch für Schutzsuchende notwendig sind.

Anstieg nicht nur im Asylrecht

Der Anstieg der Verfahren beschränkt sich nicht auf Asylrecht. Auch in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten – von Bau- über Umwelt- und Wirtschaftsrecht bis zu Polizei- und Ordnungsrecht – wuchs die Zahl der Verfahren in der ersten Instanz im dritten Jahr in Folge. In den ersten beiden Monaten 2026 stieg die Zahl dieser Verfahren um fast 12 Prozent. Alle vier Verwaltungsgerichte des Landes waren betroffen, besonders Koblenz (+23,8 %) und Neustadt an der Weinstraße (+19,3 %).

Trotz des hohen Verfahrensaufkommens gewährleistet die rheinland-pfälzische Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Angaben des Berichts zügigen Rechtsschutz auf hohem Niveau. Die durchschnittlichen Verfahrensdauern liegen an allen Standorten und am Oberverwaltungsgericht unter dem Bundesdurchschnitt. Brocker lobte die engagierte Arbeit der Angehörigen der Gerichtsbarkeit, die diese Leistungen ermöglicht habe.

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